Logopädie
Was ist Logopädie?
Logopäden, Sprachtherapeuten, Klinische Sprechwissenschaftler und Sprachheilpädagogen beschäftigen sich mit Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens.
Zu den genannten Störungen und Krankheiten gehören u. a.:
- Sprachstörungen (z.B. Sprachstörungen nach Schlaganfall, Hirntumor, Unfall/Koma und anderen neurologischen Erkrankungen )
- Sprechstörungen (z.B. Stottern, Dysarthrie)
- Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung)
- Schluckstörungen
- Zungenfehlfunktionen bei kieferorthopädischen Problemen, Gebissfehlstellungen
- Sprachstörungen bei Höreinschränkungen, Schwerhörigkeit
Ziel einer logopädischen Therpaie ist das Erreichen einer für den Patienten individuell befriedigenden Kommunikationsfähigkeit. Das kann sowohl die Schulfähigkeit eines Kindes aber auch die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein. Zudem wird im neurologischen Bereich der Verlauf der Erkrankung positiv beeinflusst und es wird versucht, dem Patienten eine so lange wie möglich optimale Lebensqualität zu erhalten.
Die Therapie findet wenn verordnet und medizinisch notwendig im Hausbesuch statt, ansonsten direkt vor Ort in unserer Praxis.
Wer kann Logopädie in Anspruch nehmen?
Als Patienten kommen insbesondere in Betracht:
- Kinder und Jugendliche mit Ess- und Trinkschwierigkeiten, Muskelfunktionsschwächen, Lippen- Kiefer- Gaumen-Spalten
- Klein- und Schulkinder mit Defiziten beim Spracherwerb (Grammatik, Lautbildung, Wortschatz)
- Kinder und Jugendliche mit Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Schulkinder mit Schwierigkeiten im Lese- und Rechtschreiberwerb
- Kinder mit auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
- Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, und Schluckstörungen nach Unfällen / bei neurologischen Krankehiten (z.B. Morbus Parkinson, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Schlaganfälle)
- Personen mit Stimmstörungen (Stimmlippenknötchen, Stimmlippenlähmungen, Einschränkungen der stimmlichen Belastbarkeit im Beruf/Alltag)
Was benötige ich für die Therapie?
Wenn Sie bei Angehörigen oder sich selbst Stimm-, Sprech-, Sprach-, oder Schluckstörungen bemerken, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen oder einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt.
Je nach Bedarf erteilt der zu behandelnde Arzt eine logopädische Verordnung, die Sie für die Therapie benötigen.
Da diese Heilmittelverordnung nur für zwei Wochen gültig ist, melden Sie sich bitte vorher beim Logopäden um einen Termin zu erhalten und suchen Sie dann im Anschluss ihren Arz t / ihre Ärztin auf um sich eine Verordnung ausstellen zu lassen.
In der Regel erfolgt die Therapie in den Praxisräumen. In medizinisch notwendigen Fällen kann der zuständige Arzt/Ärztin einen Hausbesuch verordnen. In diesem Fall kommt eine Therapeutin zu Ihnen nach Hause.
Wer bezahlt eine logopädische Behandlung?
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erfolgt die Abrechnung Ihres Rezeptes direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Erwachsene leisten, sofern Sie nicht befreit sind, eine Zuzahlung. Diese errechnet sich aus der Rezeptgebühr von 10 € zusätzlich zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10%.
Überschreitet die jährliche Zuzahlung 2% Ihres Einkommens, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.
Sind Sie in einer privaten Krankenversicherung, stellen wir Ihnen die Behandlung in Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen ein. Klären Sie bitte im Vorfeld die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung.